Kanzlei für Immobilien
Bewertung und Vermittlung

Gudrun Weh

Sie möchten ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder eine andere Immobilie bewerten lassen?

Als Diplom Sachverständige (DIA) / Gutachterin für Immobilienbewertung biete ich Ihnen Wertgutachten und Beratungsleistungen für: 

 

  • Immobilien jeder Art
  • grundstücksgleiche Rechte
  • Rechte und Belastungen.

Meine Kanzlei

in Emmendingen, befinden sich meine Kanzleiräume.

ÜBER MICH

Gudrun Weh

Als Diplom Sachverständige (DIA) bin ich seit 2003 Inhaberin und Geschäftsführerin der Kanzlei für Immobilien Bewertung und Vermittlung. Durch meine jahrelange Erfahrung in der Immobilienbranche im Bereich Bewertung und Vermittlung kann ich Sie optimal beraten.

2000 - 2003

Immobilienmaklerin bei Haus und Hof Immobilien

2003 - 2008

Bezirksleiterin Wüstenrot Immobilien GmbH

seit 2008

Diplom-Sachverständige (DIA) Gudrun Weh Kanzlei für Immobilien Bewertung und Vermittlung

ab 2024

Ehrenamtliche Gutachterin des Gutachterausschusses Landkreis Emmendingen für die Ermittlung von Grundstückswerten

Zusatzqualifikationen

Diplom Sachverständige für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken,
Mieten und Pachten

Betriebswirtin BFC, Bauspar-und Finanzfachfrau BWB

… und MIA hat immer alles im Blick! 

Objektarten

Ein- und Mehrfamilienhäuser | Eigentumswohnungen | Lager- und Produktionshallen | Freizeitimmobilien | Hotelanlagen | Gaststätten | Büro- und Geschäftshäuser | Parkhäuser | Tankstellen | Einkaufszentren | Kirchen | Kinos | SB-Märkte

Meine

Leistungen

Als Diplom-Sachverständige ermittle ich sowohl den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke, als auch den Verkaufs-, Miet- oder Pachtwert von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Insbesondere in folgenden Fällen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite: 

Bewertungsanlässe aus dem Fachgebiet Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

  • Vorbereitung von Kauf- bzw. Verkaufsprozessen
  •  Ehescheidungsverfahren (z.B. für Zugewinnermittlungen)
  •  Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüche)
  •  Zwangsversteigerungs- und Betreuungsverfahren
  •  Vermögensübersicht, Nachlassbewertungen
  • Wertermittlung aus steuerlichen oder bilanziellen Anlässen
  • Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen

Meine Auftraggeber sind:

  • Privatpersonen, Erbengemeinschaften
  • Gerichte (z.B. Amts-, Familien-, Sozialgerichte)
  • Unternehmen
  • Behörden, Städte und Gemeinden
  • Banken und Versicherungen
  • Insolvenz- und Nachlassverwalter
  • Betreuer
  • Testamentsvollstrecker
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Investoren, Fondgesellschaften
  • Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger
  • Makler und Hausverwaltungen
  • Berufsbetreuer, gesetzliche Betreuer

Wertgutachten für:

  • Einfamilien-, Reihen- u. Doppelhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • unbebaute Grundstücke
  • Erbbaugrundstücke (-rechte)
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Hotels- und Gaststätten
  • Senioren-, Pflege-, Sport-/Freizeiteinrichtungen
  • Parkhäuser, Tankstellen
  • Sonderimmobilien (z.B. Bahnbetriebsgrundstücke)
  • Gutachten für Banken und Versicherungen
    (Beleihungswertgutachten)
  • Wertermittlung von Rechten/Belastungen (z. B. Nießbrauch, Wohnungs-/Wege-/Leitungsrechte)
  • Wertermittlung im Sanierungs-/Entwicklungsgebiet (z. B. Ermittlung von Anfangs-/Endwerten)
  • Verrentung von Kaufpreisen/Leibrentenberechnungen
  • Miet- und Pachtwertermittlung
  • Gutachtenüberprüfung, Stellungnahmen
  •  Erstellung von Gegen-/Obergutachten
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen (z.B. bei Denkmalobjekten)
  • Beratung bei An-/Verkauf von Immobilien
  • Grundstücksteilung, Wohnungseigentumsbildung
  • Wohn-/Nutzflächenberechnung

Prinzipien der Gutachtenerstellung

Für die Bewertung ist es wichtig, dass das Gutachten für den Kunden verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element. Als Grundlage dient der §194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Die Wertermittlung wird dann durch normierte Verfahren angewendet, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt sind. Hierzu gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. 

Kosten

Das Honorar für Privatgutachten, Stellungnahmen etc. wird nach Auftragsart und den jeweiligen Anforderungen an den Inhalt und den Umfang entweder nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar vereinbart.

Wird die Sachverständige im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft tätig, so erhält sie für die erbrachte Leistung und ihren Aufwand eine Entschädigung. Die Höhe bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlagen bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Fragen zur Honorierung? Die zu erwartenden Kosten werden Ihnen vor einer verbindlichen Auftragserteilung erläutert, dabei steht für mich stets ein auf die Bedürfnisse des Auftraggebers individuell abgestimmtes Kosten- und Nutzenverhältnis im Vordergrund.

Ein schriftliches Angebot ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten dient zur Feststellung des Marktwertes einer Immobilie. Die Grundlage bildet hierfür der § 194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien.

Jede Immobilie unterscheidet sich durch eine Vielzahl von Merkmalen und Faktoren von anderen Immobilien, so dass jede Immobilie auch individuell zu betrachten und zu bewerten ist. Marktveränderungen aber auch zeitliche Gegebenheiten, führen im Laufe der Zeit zu sich verändernden Wertverhältnissen einer Immobilie. In vielen Fällen ist daher eine fachgerechte Bewertung erforderlich.

Fundierte Gutachten setzen immer einen bestimmten Aufwand an Recherche voraus, wie Plan- und Akteneinsicht bei Ämtern und Behörden (z.B. Bau- und Grundbuchamt). Die Kosten resultieren daher nicht zuletzt aus der Tatsache, dass die Sachverständige – neben der Ortsbesichtigung / Objektbegehung – viele Stunden an der Ausfertigung der Berechnungen und der textlichen Fassung und Begründung der Ergebnisse arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen beschaffen und aufarbeiten muss. Oftmals muss auch spezielle Fachliteratur zu Rate gezogen werden.

Angebot

Ein schriftliches Angebot ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Ich freue mich auf Ihren Anruf: 07641 935576

WO SIE MICH FINDEN

Gudrun Weh

Kanzlei für Immobilienbewertung

Adresse
Denzlinger Straße 38 79312 Emmendingen
Kontakt

07641 935576
info@gw-immobilienbewertung.de

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